Vorschriften

Handlauf Vorschriften Schweiz: SIA 358 und SIA 500

Was in der Schweiz für Handläufe an Treppen gilt, wo die Normen SIA 358 und SIA 500 greifen und was das beim Nachrüsten in einem bestehenden Haus praktisch bedeutet.

Welche Normen gelten für Handläufe?

In der Schweiz gibt es kein einzelnes Gesetz, das jeden Handlauf regelt. Massgebend sind die kantonalen und kommunalen Bauvorschriften, die für die Ausführung auf die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins verweisen. Für Treppen und Handläufe sind vor allem zwei Normen relevant.

  • SIA 358 – Geländer und Brüstungen: regelt Absturzsicherungen an Treppen, Podesten und Balkonen, also Höhe, Festigkeit und Ausbildung der Geländer.
  • SIA 500 – Hindernisfreie Bauten: beschreibt, wie Gebäude für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nutzbar sind, unter anderem mit durchgehenden, gut greifbaren Handläufen.

Dazu kommen die Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU), die für Wohnbauten den praktischen Massstab liefern. Für einen nachträglich montierten Handlauf im Privathaus sind diese Empfehlungen meist der sinnvollere Orientierungspunkt als die Normen für Neubauten.

Höhe, Griff und Verlauf eines Handlaufs

Diese Punkte prüfen wir bei jeder Ausmessung vor Ort. Sie geben Ihnen einen ersten Eindruck, worauf es bei einem sicheren Handlauf ankommt.

Handlauf an einer Treppe gibt beim Hinaufgehen sicheren Halt
  • Höhe: üblich sind rund 90 cm, senkrecht ab Stufenvorderkante gemessen. Bei bestehenden Treppen richten wir uns zusätzlich nach der Körpergrösse der Bewohner.
  • Durchmesser: ein Rohr von etwa 40 mm lässt sich gut umfassen. Zu dicke Profile bieten weniger Halt.
  • Wandabstand: genügend Platz zwischen Handlauf und Wand, damit die Hand ungehindert durchgleitet.
  • Durchgehender Verlauf: der Handlauf sollte über die gesamte Treppe führen und am Anfang und Ende leicht über die erste und letzte Stufe hinausragen.
  • Feste Verankerung: die Befestigung muss zum Untergrund passen, ob Backstein, Beton, Gipskarton oder Holzständer.

Die konkreten Anforderungen hängen davon ab, ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder einen öffentlich zugänglichen Bau handelt. Im Zweifelsfall klären wir das gemeinsam mit Ihrer Gemeinde oder Ihrer Verwaltung.

Was gilt beim Handlauf nachrüsten?

Wer in einem bestehenden Haus einen Handlauf nachrüstet, muss den Bau nicht auf den Stand eines Neubaus bringen. Bestandesbauten geniessen in der Regel Bestandesschutz. Ein nachgerüsteter Handlauf verbessert die Sicherheit, ohne dass die gesamte Treppe angepasst werden muss.

Eine Baubewilligung ist für einen Handlauf im Inneren normalerweise nicht nötig. Anders sieht es aus, wenn an der Fassade gearbeitet wird, das Gebäude unter Schutz steht oder es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Dann braucht es die Zustimmung der Eigentümerschaft, der Verwaltung oder der Gemeinde. Für Verwaltungen haben wir eine eigene Seite: Handlauf im Mehrfamilienhaus in Zürich.

Wir montieren Innenhandläufe aus Edelstahl V2A und Aussenhandläufe aus Edelstahl V4A und richten die Ausführung an SIA 358 und SIA 500 aus. Die Richtpreise dazu finden Sie unter Handlauf Kosten.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine baurechtliche Auskunft. Verbindlich sind die Vorgaben Ihrer Gemeinde und die geltenden Normen im jeweils aktuellen Stand.

Handlauf in Zürich normgerecht nachrüsten lassen

Wir schauen uns Ihre Treppe an, prüfen die passende Ausführung und bestätigen den Preis schriftlich. Kostenlos und unverbindlich.

Anrufen Anfragen